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Kirchenvorstand / Verwaltungsrat der Pfarrei St. Knud

Der Kirchenvorstand / Verwaltungsrat

 

Der Kirchenvorstand (KV) steuert das Verwaltungsgeschehen der Pfarrei. Die Aufgaben des KV sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) festgelegt.
Dazu zählen u.a.:

  • Sicherstellung, dass das Pastoralkonzept der Pfarrei durch das Verwaltungshandeln unterstützt wird
  • Vermögens- und verwaltungsbezogene Angelegenheiten der Pfarrei, welche nicht explizit Fachausschüssen übertragen sind
  • Berufung der Mitglieder der Fachausschüsse
  • Koordination der Zusammenarbeit mit und zwischen den Fachausschüssen
  • Strategische Immobilienplanung
  • Beschluss des jährlichen Haushaltsplans
  • Beschluss über den Jahresabschluss aller Einrichtungen der Pfarrei
  • Umsetzung geeigneter Kontrollinstrumente zum Schutz der Pfarrei und ihres Vermögens

Der KV verständigt sich mit dem Pfarrpastoralrat (PPR) über die Kernpunkte seelsorglicher und pastoraler Arbeit. Es wird abgeglichen was wünschenswert und finanziell realisierbar ist.
Über die Haushaltsplanung wird der Rahmen für die pastorale Arbeit und die Tätigkeiten der Fachausschüsse gestellt.

"Die für den 26. November 2023 angesetzten Wahlen zum Kirchenvorstand für [...] die Pfarrei St. Knud [...] fallen in Ermangelung einer für eine Wahl ausreichenden Kandidatenanzahl nach § 9 Absatz 7 Satz 3 VwOBG aus. Kommt somit eine Wahl nicht zustande, setzt der Generalvikar gemäß § 9 Absatz 7 Satz  4 VwOBG einen Verwalter oder Verwaltungsrat ein, der dieselben Rechte und Pflichten wie ein Kirchenvorstand hat. Im Rahmen der Entscheidung nach § 9 Absatz 7 Satz 4 VwOBG ernenne ich folgende Personen zu Mitgliedern des Verwaltungsrates, der dieselben Rechte und Pflichten wie ein Kirchenvorstand hat: [...]

  • Raphael Heibel
  • Martin Linnhoff
  • Otto Lüdemann
  • Monika Möller
  • Ludger Schulze
  • Tobias Struck
  • Peter Wimmer

H a m b u r g, 24. November 2023, L. S. P. Sascha-Philipp Geißler SAC Generalvikar"
(Quelle: Erzbistum Hamburg, Amtsblatt Nr. 10 vom 30. November 2023)
 

Schwerpunkt der Arbeit: Umsetzung der Vermögens- und Immobilienreform (VIR)