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Ehe

Das Sakrament der Ehe spenden sich getaufte Brautleute gegenseitig, indem sie sich vor einem Priester, den Trauzeugen und der Gemeinde gegenseitig die Treue versprechen. Der Priester erteilt der Ehe den kirchlichen Segen. Die folgenden Informationen finden Sie auch beim Erzbistum Hamburg, auf der Sonderseite kirchlich-heiraten.net und in der App "Ehe. Wir. Heiraten" zu finden unter: https://www.ehe-wir-heiraten.de/

Außerdem hat das Erzbistum eine Broschüre "Kirchlich heiraten - Ein Leitfaden für Paare" herausgegeben. Diese finden Sie unter folgendem Link:
Kirchlich heiraten

An wen wende ich mich, wenn ich kirchlich heiraten möchte?
Erster Ansprechpartner für kirchliche Trauungen sind die zuständigen örtlichen Pfarrgemeinden, wo die Braut oder der Bräutigam den Wohnsitz haben. Ist nur ein Partner in der katholischen Kirche, so ist dessen Pfarramt zuständig. Abgesehen davon können sich die Brautleute auch an jeden anderen Seelsorger wenden, zu dem sie Vertrauen haben.

Häufig werden im Erzbistum Hamburg Ehe-Vorbereitungsseminare angeboten. Informationen darüber erhalten Sie in der Pastorale Dienststelle oder direkt auf der Webseite KIRCHLICH-HEIRATEN.

Rechtliche Fragen zum Thema Eheschließung oder Ehenichtigkeiteserklärung beantwortet das Offizialat – das Kirchliche Gericht.

Welche Unterlagen sind nötig?
Zur Anmeldung Ihrer Trauung benötigen Sie als katholische Partner einen (neuen) Taufschein; dieser wird vom Pfarramt des Taufortes ausgestellt. Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, bringen bitte einen (alten) Taufnachweis mit, der im Pfarramt kopiert werden kann. Außerdem brauchen nicht-katholische Partner einen von der katholischen Kirche anerkannten „Ledigennachweis”, der beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu bekommen ist.

Muss ich gefirmt sein?
Sie können kirchlich getraut werden, auch wenn Sie nicht gefirmt sind. Falls Sie noch nicht gefirmt sein sollten wird der Seelsorger Sie auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hinweisen und ermuntern, sich zu prüfen, ob Sie als Erwachsener das Firmsakrament empfangen wollen.

Ist es möglich „ökumenisch“ zu heiraten?
Es ist möglich, dass bei der Eheschließung Seelsorger beider Konfessionen mitwirken. Allerdings gibt es noch keine „Ökumenische Trauung“ als eigenen Ritus. Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin) heiraten möchten. Wenn Sie sich für die evangelische Kirche entscheiden, braucht der katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform; diese Dispens wird auch benötigt, wenn die Trauung in der evangelischen Kirche ohne Mitwirkung eines katholischen Geistlichen gefeiert werden soll. Die Dispens (Freistellung) bekommen Sie durch das katholische Pfarramt.

Was ist, wenn der Partner nicht getauft ist?
Auch für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der nicht christlich getauft ist, hat die katholische Kirche eine feierliche Form vorgesehen. Hierbei wird bei der Auswahl der Gebete und Texte Rücksicht auf den ungetauften Partner genommen, allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben.